Menke Gerüst Montage GmbH
Rodernallee 9
13407 Berlin
Telefon: 030 / 414 56 31
Fax: 030 / 414 57 32
E-Mail: info@baugeruest.de
Web: www.baugeruest.de
Die Überlassung von Bauaufzügen der Menke Gerüst Montage GmbH erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Mit Abschluss des Erstvertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen erkennt der Auftraggeber die Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien an.
Die Menke Gerüst Montage GmbH verpflichtet sich dem Auftraggeber den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bauaufzug mit Zubehör für die vereinbarte Zeit aufzustellen und zu überlassen. Die Menke Gerüst Montage GmbH übergibt den Bauaufzug im betriebsfähigen Zustand. Mit der Übergabe an den Auftraggeber geht die Gefahr einer Verschlechterung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über.
Im Übergabeprotokoll hat der Auftraggeber den einwandfreien Zustand des übernommenen Bauaufzuges und den Umfang des Zubehörs zu bestätigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung bei der Menke Gerüst Montage GmbH anzuzeigen. Der Auftraggeber hat der Menke Gerüst Montage GmbH Gelegenheit zu geben, die von der Menke Gerüst Montage GmbH zu vertretenden Mängel zu beseitigen.
Der ausreichende Zugang zu den Stellflächen und deren ausreichende Tragfähigkeit ist
von dem Auftraggeber sicherzustellen und zu erhalten, sowie ggf. nachzuweisen. Es wird
vorausgesetzt, dass an dem mit dem Bauaufzug zu versehendem Gebäude geeignete
und ausreichende Verankerungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Standsicherheit des
Gebäudes bzw. einzelner Bauteile unter Berücksichtigung der Einflüsse von statischen
und dynamischen Belastungen durch die Verankerungen ist ggf. von dem Auftraggeber
anzugeben.
Bei der Mastverankerung an einem vorhandenen Gerüst hat dieses durch entsprechende
und geeignete Verankerung zu erfolgen, die die zusätzlichen Kräfte aufnehmen bzw. in
das Bauwerk einleiten.
Der Übergabetermin ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Rückgabe des Bauaufzuges erfolgt im gereinigten Zustand und frei von Schäden und Mängeln. Über die Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll angefertigt und vom Auftraggeber unterzeichnet. Während der Dauer der Überlassung hat die Menke Gerüst Montage GmbH jederzeit Zutritt zu dem Bauaufzug.
Das vereinbarte Vergütung ist im Voraus ohne Abzug fällig. Die Vergütung wird für die
gesamte Zeit der vereinbarten Dauer der Überlassung berechnet. Die Vergütung ist zzgl.
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Wird der Bauaufzug nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, erfolgt die Berechnung einer
Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Menke Gerüst
Montage GmbH ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Auftraggeber
ist berechtigt, den Nachweis eines niedrigeren Schadens zu führen.
Kosten für die erstmalige Montage, in Inbetriebnahme und Übernahme des Bauaufzuges
sowie die Einweisung des Betriebspersonals sind in der Vergütung enthalten.
In der Vergütung ist kein Reparaturkostenanteil enthalten. Der Berechnung der Vergütung liegt eine Schicht von bis zu 8 Stunden an Arbeitstagen (Mo-Fr) zu Grunde. Eine längere arbeitstägliche Verwendung sowie die Verwendung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der Menke Gerüst Montage GmbH gestattet.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Gerät nur seiner Bestimmung gemäß gebraucht wird und die Bedienung des Bauaufzuges nur durch geeignete, erfahrene Fachkräfte erfolgt. Der Bauaufzug ist gegen Witterungseinflüsse und Diebstahl zu schützen. Werkseitig vorgeschriebene Wartungen des Bauaufzuges und Reparaturen während der Dauer der Überlassung werden von der Menke Gerüst Montage GmbH auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die nach der Betriebsanleitung bzw. dem Prüfbuch notwendige Arbeiten während der Dauer der Überlassung sachgerecht ausgeführt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden an dem Bauaufzug unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber haftet der Menke Gerüst Montage GmbH für alle Schäden an dem Bauaufzug, insbesondere für diejenigen Schäden, welche durch den Einsatz nicht geeigneten Personals verursacht werden. Während der Dauer der Überlassung haftet der Auftraggeber für die im Zusammenhang mit dem Bauaufzug bestehenden Risiken (Haftpflicht, Maschinenbruch, Diebstahl u.s.w.), insbesondere für die von dem Bauaufzug ausgehende Betriebsgefahr. Da keine Maschinenversicherung vereinbart ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Bauaufzug in seine Allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Soweit von Dritten Ansprüche wegen Unfalls, Personen- oder Sachschaden gegen die Menke Gerüst Montage GmbH geltend gemacht werden, stellte der Auftraggeber die Menke Gerüst Montage GmbH davon frei. Die Kosten der Versicherung trägt der Auftraggeber.
Die Menke Gerüst Montage GmbH haftet für Schäden des Auftraggebers nur, wenn die Menke Gerüst Montage GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt haben sowie, wenn die Schäden durch Verletzung einer Hauptpflicht von der Menke Gerüst Montage GmbH entstanden sind, es sei denn, diese ist lediglich auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen.
Zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Kontrolle des zurückgegebenen Bauaufzuges werden Ansprüche der Menke Gerüst Montage GmbH wegen Veränderung oder Verschlechterung des Bauaufzuges erst zwei Monate nach Rückgabe derselben fällig. Die Verjährung tritt mithin erst 8 Monate nach Rückgabe des Bauaufzuges ein.
Eine Weitervermietung des Bauaufzuges an Dritte ist nur mit Zustimmung der Menke Gerüst Montage GmbH zulässig. Unabhängig vom Vorliegen einer Zustimmung tritt der Auftraggeber sämtliche Forderungen aus einer Weitervermietung gegenüber Dritten an die Menke Gerüst Montage GmbH ab. Die Menke Gerüst Montage GmbH nimmt die Abtretung an.
Die Menke Gerüst Montage GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis über den Baufaufzug ganz oder teilweise fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber Veränderungen an dem Bauaufzug vornimmt oder vornehmen lässt oder den Bauaufzug unter erschwerten, nicht vereinbarten Bedingungen nutzt, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Bestimmungen des zu Grunde liegenden Vertrages verstößt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeine Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
Stand: 13.08.2024